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Corona: Was gilt für Turn10 seit 10. Juni?

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Corona: Was gilt für Turn10 seit 10. Juni?

Bitte um Beachtung: Das ist nicht mehr der aktuellste Beitrag zum Thema und nur noch aus Archivgründen online.
Mit Donnerstag, 10. Juni 2021 traten weitere Lockerungen der COVID-19-Maßnahmen in Kraft. Für den Sport bedeutet das einige wesentliche Erleichterungen. Am wichtigsten für den Alltag im Hallensport: Die frühere 20m²-Regel wurde nun zur 10m²-Regel. Besonders in den kleinen Schulturnsälen ist damit Gruppenbetrieb für die Turnvereine wieder praktisch umsetzbar.

Der Mindestabstand wurde entsprechend auf 1m reduziert. Sportstätten müssen erst um Mitternacht geschlossen werden.

Im Spitzensport werden die aktuellen Trainings- und Wettkampfregeln für jene mit Ausnahmegenehmigung unverändert weiter gelten (allerdings dürfen Tribünen und Zuseherplätze nun zu 75% und nicht nur zur Hälfte ausgelastet werden).

Grobe Zusammenfassung der aktuell gültigen Corona-Sport-Regeln:

  • An öffentlichen Orten ist Sport mit bis zu 16 Personen aus unterschiedlichen Haushalten möglich. Während der Sportausübung darf der 1m-Mindestabstand "sportarttypisch" unterschritten werden und es muss keine Maske getragen werden.
  • Auf nicht-öffentlichen Sportstätten ist zwischen 5 und 24 Uhr jeder Sport in sportarttypischer Gruppengröße erlaubt (ohne Zuschauer). Indoor müssen 10 m2 pro Person zur Verfügung stehen. Während der Sportausübung darf der 1m-Mindestabstand "sportarttypisch" unterschritten werden und es muss keine Maske getragen werden.
  • Für nicht-öffentliche Sportstätten ist ein Präventionskonzept, ein*e COVID-19-Beauftragte*r, eine Kontrolle des Nachweises geringer epidemiologische Gefahr („3G-Eintrittstest“) durch die Teilnehmenden und Contact Tracing notwendig (bei Sportstätten ohne Personal muss der 3G-Test nicht mehr kontrolliert werden, aber bereitgehalten).
  • Die Ausnahme für Spitzensport-Veranstaltungen (200 Personen outdoor / 100 indoor) bleibt weiter bestehen.
  • Einhergehend mit bestimmten Auflagen sind outdoor bis zu 3.000 und indoor bis zu 1.500 Zuschauer*innen erlaubt, wobei nur 75% der Kapazität genutzt werden dürfen.
  • In Schulen abgenommene Tests gelten mit Nachweis auch im Sport.
  • Die TeilnehmerInnenzahl an betreuten Ferienlagern wird auf 50 TeilnehmerInnen erhöht.

Alle Details auf der Website der Sport Austria (BSO)

Die ÖFT-Corona-Regeln für das Turnsport-Training (Version vom 10. Juni 2021)

Die ÖFT-Corona-Empfehlungen für Mitgliedsvereine und Turnsportstätten-Betreiber (Version vom 10. Juni 2021)

(ÖFT-Generalsekretär Robert Labner,
4. Juni 2021, zuletzt aktualisiert am 10. Juni 2021)


10/06/21


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