Zusammenfassung der neuen Sport- und Sportveranstaltungs-Bestimmungen der COVID-19-Notfalls-Verordnung mit Gültigkeit ab 17. November 2020:
- Das Betreten von Sportstätten zur Sportausübung ist verboten.
- Einzelsport im Freien außerhalb von Sportstätten bleibt erlaubt. Körperkontakt ist dabei verboten und jedenfalls 1m Mindestabstand zu anderen Personen einzuhalten. Gruppensport ist verboten.
- Es gibt Ausnahmen für das Training und für Veranstaltungen von/mit Spitzensportlern. Dies kommt im Bereich Turn10 nicht zum Tragen. Nur wer über eine persönliche Ausnahmegenehmigung des Sportministeriums verfügt, darf noch trainieren.
- Weitere Informationen auf der Website der BSO (Sport Austria)
Das Folgende gilt aktuell nur noch für jene mit Spitzensport-Ausnahmegenehmigung:
- Die ÖFT-Corona-Regeln für das Turnsport-Training (6.11.2020)
- Die ÖFT-Corona-Empfehlungen für Turnsportstätten-Betreiber (6.11.2020)
- Die ÖFT-Corona-Vorgaben für Turnsport-Veranstaltungen (3.11.2020)
(14. November 2020)
Robert Labner, ÖFT-Generalsekretär