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Schulen und Handel wieder offen: Doch der Hallensport bleibt leider verboten!

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Schulen und Handel wieder offen: Doch der Hallensport bleibt leider verboten!

Bitte beachten: Dies ist nicht mehr der aktuellste Text zum Thema und nur noch aus Archivgründen online.

Ab dem 8. Februar öffnen der Handel und die Schulen unter strengen Auflagen wieder. Für den Hallen-Vereinssport (und damit für Turn10) ändert sich allerdings nichts - er bleibt verboten. Ausnahmen gibt es weiterhin nur für den Spitzensport.

Zusammenfassung der aktuellen Sport- und Sportveranstaltungs-Bestimmungen der COVID-19-Schutzmaßnahmen-Verordnung mit Gültigkeit ab 8. Februar 2021:

  • Das Betreten von Indoor-Sportstätten zur Sportausübung ist verboten.
  • Einzelsport im Freien ist unter strengen Auflagen erlaubt (auch in Outdoor-Sportstätten, nicht nur an öffentlichen Plätzen). Körperkontakt ist dabei verboten und jedenfalls 2m Mindestabstand zu anderen Personen einzuhalten. Nicht mehr als 1 Person pro 20m². 
  • Veranstaltungen sind verboten (geplante Trainingseinheiten mehrerer Personen sind Veranstaltungen im Sinn der Verordnung).
  • Es gibt Ausnahmen für Veranstaltungen (Trainings und Wettkämpfe) von/mit Spitzensportlern. Wichtig: dazu muss man auf der namentlichen Freigabe-Liste des Sportministeriums stehen. Du hast noch keine namentliche (im Turnsport vom ÖFT vermittelte) Freigabe erhalten? Dann darfst du auch nicht trainieren...
  • Die aktuelle COVID-19-Schutzmaßnahmenverordnung des Gesundheitsministeriums (gilt per 8.2.2021)
  • Weitere Informationen auf der Website der BSO (Sport Austria)

Das Folgende gilt aktuell nur noch für jene mit Spitzensport-Freigabe, alle anderen dürfen gar nicht trainieren:

(6. Februar 2021)
Robert Labner, ÖFT-Generalsekretär


06/02/21


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