Zusammenfassung der aktuellen Sport- und Sportveranstaltungs-Bestimmungen der COVID-19-Schutzmaßnahmen-Verordnung mit Gültigkeit ab 8. Februar 2021:
- Das Betreten von Indoor-Sportstätten zur Sportausübung ist verboten.
- Einzelsport im Freien ist unter strengen Auflagen erlaubt (auch in Outdoor-Sportstätten, nicht nur an öffentlichen Plätzen). Körperkontakt ist dabei verboten und jedenfalls 2m Mindestabstand zu anderen Personen einzuhalten. Nicht mehr als 1 Person pro 20m².
- Veranstaltungen sind verboten (geplante Trainingseinheiten mehrerer Personen sind Veranstaltungen im Sinn der Verordnung).
- Es gibt Ausnahmen für Veranstaltungen (Trainings und Wettkämpfe) von/mit Spitzensportlern. Wichtig: dazu muss man auf der namentlichen Freigabe-Liste des Sportministeriums stehen. Du hast noch keine namentliche (im Turnsport vom ÖFT vermittelte) Freigabe erhalten? Dann darfst du auch nicht trainieren...
- Die aktuelle COVID-19-Schutzmaßnahmenverordnung des Gesundheitsministeriums (gilt per 8.2.2021)
- Weitere Informationen auf der Website der BSO (Sport Austria)
Das Folgende gilt aktuell nur noch für jene mit Spitzensport-Freigabe, alle anderen dürfen gar nicht trainieren:
- Die ÖFT-Corona-Regeln für das Turnsport-Training (25.1.2021)
- Die ÖFT-Corona-Empfehlungen für Turnsportstätten-Betreiber (25.1.2021)
- Die ÖFT-Corona-Vorgaben für Turnsport-Veranstaltungen (17.11.2020)
(6. Februar 2021)
Robert Labner, ÖFT-Generalsekretär