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Verschärfter Lockdown ab 26. Dezember: Der Hallensport bleibt verboten!

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Verschärfter Lockdown ab 26. Dezember: Der Hallensport bleibt verboten!

Bitte um Beachtung: Das ist nicht mehr der aktuellste Beitrag zum Thema und nur noch aus Archivzwecken online. Die neuerliche COVID-19-Lockdown-Verschärfung ab 26. Dezember 2020 bringt für den Hallen-Vereinssport nichts Neues - er bleibt verboten. Ausnahmen gibt es weiterhin nur für den Spitzensport.

Zusammenfassung der aktuellen Sport- und Sportveranstaltungs-Bestimmungen der COVID-19-Schutz-/Not-Maßnahmen-Verordnung mit Gültigkeit ab 26. Dezember 2020:

  • Das Betreten von Indoor-Sportstätten zur Sportausübung ist verboten.
  • Einzelsport im Freien ist unter strengen Auflagen erlaubt (nun auch wieder in Outdoor-Sportstätten, nicht nur an öffentlichen Plätzen). Körperkontakt ist dabei verboten und jedenfalls 1m Mindestabstand zu anderen Personen einzuhalten. Nicht mehr als 1 Person pro 10m² (keine Kindergruppen-Regelung mehr). 
  • Veranstaltungen sind verboten.
  • Es gibt Ausnahmen für das Training und für Veranstaltungen von/mit Spitzensportlern. Wichtig: dazu muss man auf der namentlichen Freigabe-Liste des Sportministeriums stehen. Du hast noch keine namentliche (im Turnsport vom ÖFT vermittelte) Freigabe erhalten? Dann darfst du auch nicht trainieren...
  • Die (598.) COVID-19-Schutzmaßnahmenverordnung des Gesundheitsministeriums (gilt per 26.12.2020)
  • Weitere Informationen auf der Website der BSO (Sport Austria)

Das Folgende gilt aktuell nur noch für jene mit Spitzensport-Freigabe, alle anderen dürfen gar nicht trainieren:

(22. Dezember 2020)
Robert Labner, ÖFT-Generalsekretär


23/12/20


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