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Welche Corona-Sportregeln gelten derzeit wo?

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Welche Corona-Sportregeln gelten derzeit wo?

Bitte um Beachtung: Das ist nicht mehr der aktuellste Beitrag zum Thema und nur noch aus Archivgründen online.
Durch die regionale Aufgliederung der Corona-Schutzmaßnahmen-Verordnungen auf einzelne Bundesländer wird die Lage für den Sport unübersichtlich. Je nach Standort gelten jetzt unterschiedliche Lockdown- oder Lockup-Bestimmungen. Einen groben Überblick findet man, wenn man weiterliest.

  • So es regional nicht anders festgelegt ist, darf der Vereinssport für Unter-18-Jährige in Kleingruppen (max. 10 Aktive + 2 Trainer) unter Auflagen im Freien stattfinden.

  • In Vorarlberg ist derzeit auch der Vereinssport in den Hallen für Kinder und Jugendliche in Kleingruppen und unter Auflagen möglich.

  • In Wien, Niederösterreich und Burgenland ist der Vereinssport für Kinder und Jugendliche vom 1. bis zum 10. April wegen der 24h-Ausgangssperre verboten.

  • Vereinssport für Erwachsene ist überall in Österreich verboten.

  • Privater Sport ist überall im Freien möglich - nur alleine, mit Personen aus dem gemeinsamen Haushalt oder einzelnen Angehörigen oder engen Bezugspersonen. Auch bei Ausgangssperre, da zu den Grundbedürfnissen zählend.

  • Spitzensport ist für jene Athletinnen und Athleten sowie Betreuungspersonen erlaubt, die eine (im Turnsport durch den ÖFT vermittelte) namentliche Freigabe durch das Sportministerium besitzen. Dies gilt auch für Wien, NÖ und Burgenland.

  • Die beste Informations-Quelle für alle Sport-Details: Website der Sport Austria (BSO)

  • Überblick über alle regionalen Maßnahmen: Corona-Ampel-Website

  • Im Vereins- oder Spitzen-Turnsport gelten (so er erlaubt ist) eigene Spezial-Bestimmungen für das Training, für Sportstätten-Betreiber und für Veranstaltungen.

(30. März, aktualisiert am 31. März 2021)
Robert Labner,ÖFT-Generalsekretär


31/03/21


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